Bruststraffung

Eine Bruststraffung wird häufig durchgeführt, um die erschlaffte Brust nach dem Stillen, der Schwangerschaft oder nach Gewichtsverlust wieder in einen ursprünglicheren Zustand zu versetzen.

Die Vorbereitung
Vor dem Beginn der Operation führen Arzt und Patientin ein persönliches Gespräch, in welchem die zukünftige Brustgröße festgelegt wird. Ebenso wird die Operation selbst erläutert, und es werden die Kosten besprochen. In der Regel sind diese von der Patientin zu tragen, in einigen Fällen übernehmen jedoch auch Kassen die Kosten für die Bruststraffung, wenn eine eindeutige medizinische Indikation vorliegt. Die Voraussetzungen hierzu sind genau geregelt. Die Patientin muss dazu an die Krankenkasse einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit Begründung des OP-Wunsches einreichen, ebenso gibt der behandelnde Arzt seine Expertise ab. Es werden psychologische Gutachten und der Nachweis über erfolgte psychotherapeutischen Maßnahmen verlangt.

Die Operation
Die Brüste werden ausgemessen, danach wird der Schnittverlauf exakt auf der Haut skizziert. Entsprechend der Zeichnung werden Hautanteile und Bestandteile des Fettgewebes und der Brustdrüse entfernt, die Drüse wird danach neu geformt. Die Fachärzte wenden Techniken an, die narbensparend wirken. So entsteht lediglich am Warzenhofrand eine kreisrunde Narbe und eine Narbe, die von der Warze senkrecht zur Unterbrustfalte verläuft. Diese Narben sind so gut wie nicht sichtbar. Die Brustwarze wird in ihre ursprüngliche Lage gebracht. Der Drüsenkörper bleibt erhalten, sodass auch nach der Bruststraffung gestillt werden kann. Durch die Operation werden nur Teile des Hautmantels reduziert, und es wird Volumen in den oberen Teil der Brust gebracht. Die Operation erfolgt entweder stationär oder ambulant, es ist je nach Wunsch der Patientien eine Vollnarkose oder Lokalanästhesie möglich.