Die Bleichmittel Der Markt an Bleichmitteln expandiert, der Handel damit floriert, denn die Nachfrage will nicht abreißen. Ob in der Apotheke, Drogerie oder im Supermarkt, überall kann man Zahnbleichmittel problemlos erwerben. Doch hier ist Vorsicht geboten. Zahnbleichmittel ist nicht gleich Zahnbleichmittel. Die Aufhellungsmittel zur Selbstbehandlung sind nicht unproblematisch und keinesfalls zu vergleichen mit dem, was der Zahnarzt verwendet. Das am häufigsten eingesetzte Bleichmittel Carbamidperoxid enthält einen so hohen Wasserstoffperoxidgehalt, dass es unter das Arzneimittelgesetz fällt. Das bedeutet, dass nur der behandelnde Arzt es anwenden darf bzw. man es nur über ihn bekommen kann und nicht auf dem freien Markt. Hier sind die angebotenen Mittel nur mit einem geringeren und damit wirkungsloseren Prozentsatz an Wasserstoffperoxid versetzt. Stattdessen enthalten sie beispielsweise einen Farbstoff, der sich deckweißähnlich lediglich auf die Zähne setzt. Ihre Wirkungen und Haltbarkeit ist natürlich nicht von solcher Effektivität wie eine fachärztliche Behandlung. Bei der Erwägung eines Zahnbleachings sollte der Interessierte also unbedingt den Rat eines Zahnarztes einholen, und im Falle einer Behandlung diese nur durch ihn vornehmen lassen. Die Zahnaufhellung Zahnverfärbungen können unterschiedliche Ursachen haben. Hierbei ist der Genuss von Kaffee, Tee, Rotwein und/oder Nikotin der Hauptverantwortliche. Diese externen Verfärbungen werden durch das mehrmalige Auftragen des Bleichmittels wie z.B. Carbamidperoxid auf die betreffenden Zähne aufgehellt. Dazu benötigt der Zahnarzt ca. drei bis fünf Sitzungen, je nachdem, wie hell die neue Schattierung werden soll. Er muss sehr vorsichtig vorgehen, denn das Mittel darf nicht längerfristig mit dem Zahnfleisch in Kontakt kommen. Als Alternative zu diesem In-Office-Bleaching gibt es noch die so genannte Home-Bleaching Methode. Hierfür wird eigens eine Zahnschiene angepasst, in die das Bleichmittel gefüllt wird. Der Patient muss diese Schiene ungefähr zwei Wochen über Nacht tragen.
Tote Zähne Im Falle von internen Verfärbungen des Zahns wie z.B. bei einem toten Zahn, wird das Bleichmittel in den ausgehöhlten Zahn gefüllt. Auf diese Weise wird der betreffende Zahn von innen entfärbt. Wichtig zu wissen ist, dass Zahnfüllungen eines gebleichten Zahns nicht mitgebleicht werden kann. Deswegen müsste im Falle einer Aufhellung die Zahnfüllung eventuell erneuert und der neuen Farbe angepasst werden.
Voraussetzungen Egal, welche Methode der Patient wählt, entscheidend ist, dass die Zähne und das Zahnfleisch absolut gesund sein müssen. Ein Vorab-Check durch den Zahnarzt ist also unabdingbar.
Nutzen und Folgen Eine Zahnaufhellung hält in der Regel bis zu zwei Jahren und muss, da kein medizinisch bedingter Eingriff, vom Patienten selbst bezahlt werden. Über eventuell auftretende Nebenwirkungen ist bis jetzt nichts bekannt geworden. Mit einer Kälteempfindlichkeit der betreffenden Zähne muss zu Anfang der Behandlung gerechnet werden. Obwohl bis zum heutigen Zeitpunkt keine folgenschweren Schädigungen nachgewiesen werden konnten, warnen viele Zahnärzte vor einer Bleichung. Sie befürchten, dass die Bleichmittel bei regelmäßiger Anwendung den Zahnschmelz angreifen und die Zähne anfälliger machen könnten.
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