Brustverkleinerung unter 18

Eine Brustverkleinerung kann generell auch bei Mädchen unter 18 Jahren durchgeführt werden, ein Mindestalter gibt es aus gesetzlicher Sicht nicht. Natürlich ist im Alter unter 18 die Einwilligung der Eltern erforderlich. Ab welchem Alter die Operation Sinn macht, wird heftig diskutiert.

Die medizinische Indikation
Die Mediziner sind sich relativ einig, ab welchem Alter eine Brustverkleinerung durchgeführt werden kann. Das Körperwachstum sollte in jedem Fall abgeschlossen und die Brüste sollten voll entwickelt sein. Ebenso einig sind sich Ärzte darüber, dass die Brustoperation bei Jugendlichen eine Ausnahme darstellt, die dann infrage kommt, wenn eine seelische und körperliche Beeinträchtigung nicht zu ertragen ist.

Bei nicht abgeschlossenem Wachstum besteht die Gefahr, dass die operierte Brust nachwächst, was einen erneuten Eingriff notwendig machen würde. Damit ist theoretisch kaum ein Mindestalter vorgegeben, denn es gibt Mädchen, die schon mit 14 oder 15 Jahren – manchmal auch noch früher – in ihrem körperlichen Wachstum sehr weit fortgeschritten sind. Dies ist auch das Alter, in welchem Mädchen am heftigsten davon beseelt sind, per kosmetischer Operation ihren Schönheitsidolen aus den Medien nachzueifern.

Ein gesetzliches Mindestalter wird diskutiert
Der Gesetzgeber hat die Gefahren erkannt, die von dem Vorbild der Superstars ausgehen können. Seit einigen Jahren wird daher erwogen, Schönheits-OPs, zu denen die Brustverkleinerung gezählt wird, zumindest nur nach einem Gutachten für Mädchen unter 18 Jahren zuzulassen. Ab welchem Alter eine derartige Operation unbedenklich ist, wird vorläufig weiter eine Einzelfallentscheidung vor allem der Eltern bleiben. Die Diskussion ist weitreichend: Denn kosmetische Operationen können auch nach Unfällen oder gesundheitlichen Handicaps nötig werden. Wo also sollen die Grenzen gezogen werden?